AWO Schalksmühle
Arbeiterwohlfahrt (AWO) Ortsverein Schalksmühle


Mitglied werden

Unser Verein lebt von den Mitgliedern. Wir sind angewiesen auf aktive Mitglieder, die sich für unsere Ziele engagieren. Wenn Sie Ihre Erfahrung, Ihr Wissen und Können gerne einbringen möchten, freuen wir uns über Ihre Mitarbeit, die gerne zu einer Mitgliedschaft werden darf, aber nicht muss! Alle Angebote und Tätigkeiten, das schließt auch das aktive Mitmachen ein, sind frei für Jedermann, auch für Nichtmitglieder.

Aktives Mitglied kann jede natürliche Person werden. Selbstverständlich sind wir auch dankbar für finanzielle Unterstützung, außerhalb der Mitgliedsbeiträge. Jede Spende wird satzungsgemäß verwendet.

Hier finden Sie einen Mitgliedsantrag, den Sie ausfüllen und per Post oder Email an uns schicken können. Oder Sie bringen den ausgefüllten Antrag mit, wenn Sie persönlich vorbei kommen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Sie können sich auf dieser Seite auch online anmelden.


Frage: Muss man Mitglied sein, um an Aktivitäten teilnehmen zu können?

Natürlich freuen wir uns über jedes Mitglied. Immerhin finanzieren wir uns unter anderem über Mitgliedsbeiträge. Aber Nein! Alle Aktivitäten sind frei für jede Person, die Interesse an den Aktivitäten hat. Es fallen für Nichtmitglieder auch keine Mehrkosten an.

Frage: Was kostet die Mitgliedschaft?

Die Einzelmitgliedschaft kostet im Monat 2,50 €. Die Familienmitgliedschaft (für Eltern und minderjährige Kinder) beträgt 4,00 €.

Für junge Menschen zwischen 7 und 30 Jahren ist die Mitgliedschaft im AWO Jugendwerk kostenlos.

Wir haben aber viele Mitglieder, die freiwillig einen höheren Beitrag zahlen, wofür wir sehr dankbar sind.

Frage: Ist der Mitgliedsbeitrag steuerlich absetzbar?

Ja, der Mitgliedsbeitrag bei der AWO ist in der Regel steuerlich absetzbar. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) ist als gemeinnütziger Verband anerkannt. Deshalb können Sie Ihre Beiträge und zusätzlichen Spenden als Sonderausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.

Das müssen Sie beachten:

Belege sammeln: Lassen Sie sich eine Quittung über Ihren Mitgliedsbeitrag ausstellen.

Als Sonderausgaben eintragen: Tragen Sie die Summe in der Steuererklärung im Bereich „Spenden und Mitgliedsbeiträge“ ein.

Beleg bis 300 Euro: Bei Beträgen bis 300 Euro im Jahr reicht dem Finanzamt ein „vereinfachter Nachweis“. Das ist Ihr Kontoauszug zusammen mit einem Beleg der AWO, der die Gemeinnützigkeit bestätigt.

Beleg ab 300 Euro: Übersteigt der Jahresbeitrag (oder die Summe aus Beitrag und Spenden) 300 Euro, stellt Ihnen die AWO automatisch eine offizielle Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) aus.

Höchstgrenze: Sie können solche Ausgaben bis zu einer Höhe von 20 Prozent Ihrer gesamten Einkünfte steuerlich absetzen.


Unsere Satzung

Wir haben unsere Ziele immer klar vor Augen! Und damit Sie auch für Außenstehende transparent sind, haben wir unsere Zielsetzungen und den Weg dorthin in einer Satzung festgehalten.

Hier ist die Satzung des Ortsvereins.